Freilegung verlagerter Zähne
Wenn ein Zahn über eineinhalb Jahre nach dem normalen Durchbruchszeitpunkt hinaus noch ganz oder teilweise im Knochen befindet, spricht man von einem retinierten Zahn. Bei einer Verlagerung liegt der sich entwickelnde Zahn im Kiefer zudem schief oder in falscher Position, weshalb Sie sich nicht regulär in die Zahnreihe einordnen konnten. Meist liegt ein Engstand zugrunde. Dies bedeutet, dass die sich entwickelnden Zähne im Kiefer zwar richtig angelegt wurden, sie aber nicht genügend Platz haben um herauswachsen zu können. Ziel der Freilegung eines retinierten Zahnes ist dessen Einordnung in den Zahnbogen. Das Wurzelwachstum des freizulegenden Zahnes sollte noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Zudem muss die vorgesehen Lücke in der Zahnreihe ausreichend groß sein.
Verlagerte, retinierte Zähne schieben sich häufig schräg gegen die Wurzel benachbarter Zähne und gefährden diese. Davon sind besonders die Weisheitszähne betroffen, welche vorsorglich entfernt werden. Daneben sind häufig die oberen Eckzähne und die zweiten kleinen Seitenzähne im Ober- und Unterkiefer verlagert. Nicht in jedem Fall müssen diese Zähne entfernt werden. In Kombination mit einer kieferorthopädischen Behandlung besteht vereinzelt die Möglichkeit, diese Zähne chirurgisch freizulegen und mittels einer festsitzenden Zahnspange an die richtige Stelle in der Zahnreihe einzuordnen.
Wie auch die operative Zahnentfernung erfolgt dieser Eingriff in örtlicher Betäubung. Aufgrund des Alters der Patienten kann unterstützend eine Sedierung durchgeführt werden, um eine stress- und angstfreie Behandlung zu ermöglichen.