Wurzelspitzenresektion (WSR)
Heilt eine Entzündung an einer Wurzelspitze nicht vollständig aus, dann stellt eine Wurzelspitzenresektion oft die letzte Möglichkeit dar, einen Zahn zu erhalten. Eine weitere Indikation für eine WSR besteht, wenn eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung zum Beispiel aufgrund stark gekrümmter Kanäle nicht zu einer ausreichenden Desinfektion und Behandlung der Entzündung führt. In diesem Fall wird die WSR als ergänzende Maßnahme zu der Wurzelkanalbehandlung unmittelbar nach der Wurzelfüllung durchgeführt. Wurzelspitzenresektionen werden in der Regel in örtlicher Betäubung und ambulant in nur einer Sitzung durchgeführt.
Bei diesem chirurgischen Eingriff wird die Wurzelspitze eines zuvor wurzelkanalbehandelten Zahnes sowie das sie umgebende entzündete Gewebe aus dem Kieferknochen entfernt. In einigen Fällen wird die gekürzte Wurzelspitze zudem von unten mit einer speziellen Wurzelfüllung versorgt (retrograde Wurzelfüllung). Ob dies erforderlich ist, kann meist nur während des chirurgischen Eingriffs entschieden werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Zahn erhaltungswürdig ist, das heißt, nach der Operation mit einer Füllung oder Überkronung bleibend versorgt werden kann.
Zu den erwähnten Entzündungen kann es kommen, wenn eine Pulpitis, eine Entzündung des Zahnmarkes (Pulpa), nicht rechtzeitig diagnostiziert und behandelt wird oder eine Wurzelkanalbehandlung nicht vollständig ausheilt. Die Bakterien befinden sich zunächst im Kanalsystem des Zahnes, können von dort allerdings im Laufe der Zeit über die Wurzelspitze auf den umgebenden Knochen übergreifen. Wird die Entzündung weiterhin nicht behandelt, breitet sie sich im Knochen ungehindert weiter aus. Dies kann langfristig zur Zahnlockerung und Zahnverlust führen.